AGB

Allgemeine Regelungen

  1. Auf Beherbergungsverträge sind neben den §§ 701 ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelung des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden.
  2. Der Vertragspartner erwirbt bei der Buchung nach Kategorien einen Anspruch auf Zimmer oder Räumlichkeiten dieser Kategorie. Hotel Kachelburg ist berechtigt, eine höhere Kategorie bereit zu stellen. Im Übrigen erwirbt er keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, soweit nicht ausdrücklich bestimmte Zimmer oder Räumlichkeiten vereinbart sind.
  3. Ein Rücktritt vom Vertrag kann nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen und im Übrigen im Einverständnis mit Hotel Kachelburg und unter Berücksichtigung der Regelungen Ziffer I.8. dieser AGB erfolgen.
  4. Das Hotel Kachelburg kann jegliche Bestellannahme, Reservierung oder solche Leistungen, die erst in zeitlichem Abstand zu dem zugrundeliegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, von der teilweisen Begleichung der im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge abhängig machen.
  5. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel Kachelburg das Recht vor, reservierte Zimmer nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11.00 Uhr zu räumen. Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung.
  6. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 30 Tage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Ausgeübte Optionen gehen in ein festes Vertragsverhältnis über. Hotel Kachelburg ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.
  7. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt in bar und ohne Abzug von Skonto fällig. Wenn der Rechnungsbetrag mehrerer Einzelrechnungen € 250,00 übersteigt, kann auf Anfrage des Vertragspartners eine Gesamtrechnung erstellt werden. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Der Vertragspartner kann mit der Gegenforderung gegen Hotel Kachelburg nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  8. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet, soweit er nicht einen geringeren Schaden, etwa in Form etwaig höherer ersparter Aufwendungen, nachweist. Wenn keine schriftliche Stornobedingungen im Beherbergungsvertrag vereinbart sind gelten folgende Sätze:
    • für eine Stornierung zwischen dem 10. und dem 3. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 40% der bestellten Leistungen,
    • für eine Stornierung ab dem 2. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 80% der bestellten Leistungen,
  9. jeweils bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen fällig.
  10. In den allgemein zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
  11. Wird durch einen Vertragspartner die Sicherheit des Hotel Kachelburg oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das Hotel Kachelburg vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt, wenn dadurch die Leistungen des Hotel Kachelburg unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist. Als höhere Gewalt werden unvorhersehbare, außergewöhnliche Umständen angesehen, die trotz der dem Hotel zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, namentlich bei
    • Betriebsstörungen
    • behördliche Eingriffe
    • Energieversorgungsschwierigkeiten
    • Streik oder Aussperrung
    • Überschwemmung und ähnlichen Naturkatastrophen
  12. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich im Hotel anzuzeigen. Das Hotel Kachelburg ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
  13. 12. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen wird das Landgericht Koblenz vereinbart